{"id":78,"date":"2014-02-17T08:56:57","date_gmt":"2014-02-17T08:56:57","guid":{"rendered":"http:\/\/akuma-for-africa.com\/?page_id=78"},"modified":"2014-02-17T19:33:19","modified_gmt":"2014-02-17T19:33:19","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/akuma-for-africa.com\/?page_id=78","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"<p align=\"center\"><b><span style=\"color: #000000; font-family: Times New Roman;\">Satzung des Akuma for Africa e. V. Augsburg<\/span><\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b><span style=\"color: #000000; font-family: Times New Roman; font-size: medium;\">\u00a7 1 <\/span><\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b><span style=\"color: #000000; font-family: Times New Roman; font-size: medium;\">Name und Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/span><\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eAkuma for Africa\u201c. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Namen \u201eAkuma for Africa e.V.\u201c f\u00fchren.<\/li>\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in 86199 Augsburg, In der Fuchssiedlung 12.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.\n<p align=\"center\">\n<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 2<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Zweck des Vereins<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Zweck des Vereins ist die Unterst\u00fctzung hilfsbed\u00fcrftiger Personen, vor allem Kinder in Ghana, die F\u00f6rderung von Erziehung, die F\u00f6rderung des \u00f6ffentlichen Gesundheitswesens, die F\u00f6rderung des Sports, die F\u00f6rderung von Kunst und Kultur, die F\u00f6rderung von Umweltschutz und anderweitige F\u00f6rderungen.<\/li>\n<li>Der Satzungszweck soll insbesondere\u00a0 durch die Organisation und\u00a0 Durchf\u00fchrung kultureller Veranstaltungen, Unterst\u00fctzung verschiedener Projekte in Ghana in Form der F\u00f6rderung und ggf. Aufbau von Schulen und Waisenh\u00e4usern, sowie durch Sach- und Geldspenden realisiert werden.<\/li>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar mildt\u00e4tige und gemeinn\u00fctzige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnittes \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 3 <\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Gemeinn\u00fctzigkeit<\/b><\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<\/li>\n<li>Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung, beg\u00fcnstigt werde.<\/li>\n<li>Mitglieder erhalten in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden, bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke keine Anteile des Vereinsverm\u00f6gens.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><b><span style=\"color: #000000; font-family: Times New Roman; font-size: medium;\">\u00a7 4 <\/span><\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b><span style=\"color: #000000; font-family: Times New Roman; font-size: medium;\">Mitglieder<\/span><\/b><b><span style=\"color: #000000; font-family: Times New Roman; font-size: medium;\">\u00a0<\/span><\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein besteht aus aktiven und f\u00f6rdernden Mitgliedern.<\/li>\n<li>Aktive Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen sein.<\/li>\n<li>F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche sowie juristische Personen sein.<\/li>\n<li>F\u00f6rdernde Mitglieder unterst\u00fctzen den Verein durch ihren F\u00f6rderbeitrag. F\u00f6rdernde Mitglieder haben kein Stimmrecht und k\u00f6nnen nicht Mitglieder des Vorstands sein. Sie k\u00f6nnen jedoch Antr\u00e4ge an die ordentliche Mitgliederversammlung stellen und in der Versammlung begr\u00fcnden.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 5 <\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Beginn und Ende der Mitgliedschaft<\/b><b><br \/>\n<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu beantragen.<\/li>\n<li>\u00dcber die Aufnahme der aktiven und der f\u00f6rdernden Mitglieder entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit in der dem Antrag folgenden Vorstandsitzung.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft beginnt am ersten des auf die beschlie\u00dfende Vorstandssitzung folgenden Monats (Eintrittsmonat).<\/li>\n<li>Im Falle einer Ablehnung eines Antrags hat der Vorstand dem Antragsteller einen schriftlichen Bescheid zu erstellen. Der Bescheid braucht keine Begr\u00fcndung f\u00fcr die Ablehnung enthalten. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, so kann der Antragsteller hiergegen Berufung zur Mitgliederversammlung einlegen. Diese entscheidet in der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der vertretenen Stimmen endg\u00fcltig \u00fcber die Aufnahme des Antragstellers.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft endet\n<ol>\n<li>durch Austritt:Austritt ist nur zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres zul\u00e4ssig und muss schriftlich unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden; der Jahresbeitrag ist in voller H\u00f6he zu entrichten.<\/li>\n<li>durch Ausschluss aus wichtigem Grund:\u00dcber den Ausschluss aus wichtigem Grund entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Vor der Entscheidung des Vorstandes ist dem Mitglied unter Setzung einer Frist von mindestens zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Vorw\u00fcrfen zu \u00e4u\u00dfern. Der Ausschlie\u00dfungsbeschluss ist dem Mitglied unter eingehender Darlegung der Gr\u00fcnde schriftlich bekannt zu geben. Gegen diesen Beschluss ist die Berufung zur Mitgliederversammlung statthaft. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab schriftlicher Bekanntgabe des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses an das Mitglied beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Die n\u00e4chste ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit endg\u00fcltig dar\u00fcber, ob das betreffende Mitglied ausgeschlossen wird. In der Mitgliederversammlung ist dem Mitglied Gelegenheit zur pers\u00f6nlichen Stellungnahme zu geben. Wird der Ausschlie\u00dfungsbeschluss vom Mitglied nicht oder nicht rechtzeitig angefochten, so kann auch gerichtlich nicht mehr geltend gemacht werden, der Ausschluss sei unrechtm\u00e4\u00dfig. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Vereinsmitglied trotz einer erfolgten Mahnung mit der Bezahlung des Beitrags in R\u00fcckstand ist, bei grobem oder wiederholtem Versto\u00df gegen die Satzung oder gegen die Interessen des Vereins sowie bei sonstigen schwerwiegenden, die Vereinsinteressen ber\u00fchrenden Gr\u00fcnden.<\/li>\n<li>durch den Tod des Mitglieds bzw. den Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit.&nbsp;\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"center\"><b>\u00a7 6<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"center\"><b>Mitgliedsbeitrag<\/b><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>Die aktiven Mitglieder und die f\u00f6rdernden Mitglieder zahlen Mitgliedsbeitr\u00e4ge nach Ma\u00dfgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung, der mit einfacher Mehrheit der Stimmen zu fassen ist.<\/li>\n<li>Der Beitrag ist ab dem Eintrittsmonat anteilig zu entrichten. Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden per Einzugserm\u00e4chtigung auf das Konto des Vereins eingezogen.<\/li>\n<li>Wird ein Beitrag erhoben, so ist dieser in den auf das Jahr der Aufnahme in den Verein folgenden Jahren jeweils im ersten Quartal des Gesch\u00e4ftsjahres zu entrichten.\n<p align=\"center\">\n<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 7 <\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Organe des Vereins<\/b><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftf\u00fchrer.<\/li>\n<li>Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26\u00a0 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln.<\/li>\n<li>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt; er bleibt jedoch solange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><b><span style=\"color: #000000; font-family: Times New Roman; font-size: medium;\">\u00a7 8<\/span><\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b><span style=\"color: #000000; font-family: Times New Roman; font-size: medium;\">Mitgliederversammlung<\/span><\/b><\/p>\n<p align=\"center\">\n<ol>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal j\u00e4hrlich, m\u00f6glichst im ersten Quartal des Gesch\u00e4ftsjahres, durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen, schriftlich, bei Mitgliedern, die ihre Email-Adresse zur Verf\u00fcgung gestellt haben auch per Mail, einzuberufen. Weitere Mitgliederversammlungen sind durchzuf\u00fchren, wenn es der Vorstand einstimmig beschlie\u00dft, wenn mindestens 1\/10 der Mitglieder dies verlangt oder das Vereinsinteresse dies erfordert. In diesem Fall (Vereinsinteresse) sind die Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche schriftlich durch den Vorstand einzuladen.<\/li>\n<li>Teilnahmeberechtigt an der ordentlichen Mitgliederversammlung sind neben den aktiven Mitgliedern auch die f\u00f6rdernden Mitglieder.<\/li>\n<li>Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind die aktiven Mitglieder mit jeweils einer Stimme.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:\n<ul>\n<li>Wahl der Mitglieder des Vorstands<\/li>\n<li>Wahl der Rechnungspr\u00fcfer<\/li>\n<li>Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands, der Jahresabrechnung und des Kontrollberichts der Rechnungspr\u00fcfer<\/li>\n<li>Entlastung des Vorsands<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die H\u00f6he und die Zahlungsmodalit\u00e4ten von Mitgliedsbeitr\u00e4gen<\/li>\n<li>Genehmigung der Niederschrift der letzten Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<li>sowie \u00fcber alle weiteren durch Gesetz oder diese Satzung zugewiesenen Aufgaben.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 9<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Rechnungspr\u00fcfer<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung bestellt zwei Rechnungspr\u00fcfer, die dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren d\u00fcrfen.<\/li>\n<li>Die Rechnungspr\u00fcfer werden auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt.<\/li>\n<li>Sie \u00fcberpr\u00fcfen die Buchf\u00fchrung des Kassenwarts und erstellen einen Kontrollbericht f\u00fcr die ordentliche Mitgliederversammlung. Sie haben das Recht die Vereinskasse und die Buchf\u00fchrung jederzeit zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 10<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Vorsitz in den Organen <\/b><\/p>\n<p>Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung und im Vorstand f\u00fchrt der\/die Vorstandsvorsitzende \u2013 im Verhinderungsfalle der\/die stellvertretende Vorsitzende oder ein anderes von ihm\/ihr zur Vertretung beauftragtes Mitglied des Vorstandes.<\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 11<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Beschlussfassung des Vorstandes und der Mitgliederversammlung<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Versammlungen des Vorstandes sind mit einer Frist von mindestens einer Woche vom Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Eine Verk\u00fcrzung der Ladungsfrist und eine Einberufung in jeder anderen Form sind zul\u00e4ssig, sofern alle Vorstandsmitglieder sich damit einverstanden erkl\u00e4ren.<\/li>\n<li>Der Vorstand des Vereins ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder vertreten ist. Mindestens zwei seiner gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Mitglieder m\u00fcssen pers\u00f6nlich anwesend sein. Die einem Vorstandsmitglied zustehende Stimme kann f\u00fcr einzelne Sitzungen auf ein anderes aktives Vereinsmitglied \u00fcbertragen werden. Die \u00dcbertragung bedarf der Schriftform. Die schriftliche Vollmacht ist zu Beginn der Vorstandssitzung dem Versammlungsleiter zu \u00fcbergeben und verbleibt beim Verein.<\/li>\n<li>Sofern der Vorstand nicht beschlussf\u00e4hig ist, ist eine neue Versammlung mit gleicher Tagesordnung unter Einhaltung einer Einladungsfirst von einer Woche einzuberufen. Diese Versammlung ist beschlussf\u00e4hig bei Vertretung von mindestens der H\u00e4lfte der Vorstandsmitglieder, darunter mindestens einem pers\u00f6nlich anwesenden Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands. In eiligen Angelegenheiten k\u00f6nnen Beschl\u00fcsse des Vorstands auch schriftlich, m\u00fcndlich, fernm\u00fcndlich, per Telefax oder in Textform herbeigef\u00fchrt werden, wenn kein Mitglied des Vorsands diesem Verfahren widerspricht.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung und der Vorstand fassen ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder soweit diese Satzung nicht etwas anderes vorschreibt.<\/li>\n<li>Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/li>\n<li>Die einem Mitglied zustehende Stimme kann zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts auf ein anderes aktives Mitglied \u00fcbertragen werden. Einem Mitglied darf jedoch nicht mehr als eine fremde Stimme \u00fcbertragen werden. Die \u00dcbertragung bedarf der Schriftform und ist vor der Beschlussfassung oder Wahl dem Vorsitzenden der Mitgliederversammlung durch \u00dcbergabe der Vollmacht, welche beim Verein verbleibt, nachzuweisen. Die \u00dcbertragung gilt jeweils nur f\u00fcr eine Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>\u00dcber Mitgliederversammlungen und Vorstandsversammlungen sind Ergebnisprotokolle anzufertigen, die von dem bestellten Schriftf\u00fchrer und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen sind.\n<p align=\"center\">\n<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 12<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Verg\u00fctungen f\u00fcr die Vereinst\u00e4tigkeit<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"left\">\u00a0Die Vereins\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<\/p>\n<p align=\"left\">2.\u00a0\u00a0 Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten<\/p>\n<p align=\"left\">\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer<\/p>\n<p align=\"left\">\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26 a EStG ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p align=\"left\">3.\u00a0 Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche\u00a0 Vereinst\u00e4tigkeit nach Abs. 2 trifft die<\/p>\n<p align=\"left\">\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mitgliederversammlung. Gleiches gilt f\u00fcr die Vertragsinhalte und Vertragsbeendigungen.<\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 13<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Aufl\u00f6sung des Vereins und Verm\u00f6gensbildung<\/b><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>F\u00fcr den Beschluss, die Satzung zu \u00e4ndern, den Zweck der Satzung zu \u00e4ndern oder den Verein aufzul\u00f6sen, ist eine Mehrheit von mindestens \u00be der bei der Mitgliederversammlung anwesenden aktiven Mitglieder erforderlich.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt zur Abwicklung der Gesch\u00e4fte zwei Liquidatoren.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an ebenfalls steuerbeg\u00fcnstigte eingetragene Vereine, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke (hier: Hilfe f\u00fcr Afrika) im Stadtbereich und im Einzugsgebiet von Augsburg zu verwenden hat.\n<p align=\"center\"><b>\u00a7 14<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Satzungs\u00e4nderung<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>Antr\u00e4ge auf \u00c4nderung der Satzung sind mit schriftlicher Begr\u00fcndung an den Vorstand zu richten. Der Vorstand teilt den Mitgliedern die \u00c4nderungsantr\u00e4ge zusammen mit der Tagesordnung mit. F\u00fcr die Mitteilung ist es ausreichend, dass die Mitglieder darauf hingewiesen werden, dass sie in die beabsichtigte Satzungs\u00e4nderung Einsicht in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Vereins nehmen k\u00f6nnen, der Verein den Mitgliedern die M\u00f6glichkeit gibt, die beabsichtigten Satzungs\u00e4nderungen \u00fcber das Internet nachzuvollziehen und den Vereinsmitgliedern auf Wunsch ein entsprechendes schriftliches Dokument \u00fcbersendet.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist berechtigt, solche \u00c4nderungen der Satzung vorzunehmen, die gegebenenfalls von dem Registergericht f\u00fcr Eintragungen in das Vereinsregister oder dem zust\u00e4ndigen Finanzamt f\u00fcr die Anerkennung der Steuerbeg\u00fcnstigung gem. \u00a7\u00a7 51 ff. AO dieses Vereins aus formalen Gr\u00fcnden verlangt werden.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Akuma for Africa e. V. Augsburg \u00a7 1 Name und Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eAkuma for Africa\u201c. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Namen \u201eAkuma for Africa e.V.\u201c f\u00fchren. Der Verein hat seinen Sitz in 86199 Augsburg, In der Fuchssiedlung 12. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. \u00a7 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins ist die Unterst\u00fctzung hilfsbed\u00fcrftiger Personen, vor allem Kinder in Ghana, die F\u00f6rderung von Erziehung, die F\u00f6rderung des \u00f6ffentlichen Gesundheitswesens, die F\u00f6rderung des Sports, die F\u00f6rderung von Kunst und Kultur, die F\u00f6rderung von Umweltschutz und anderweitige F\u00f6rderungen. Der Satzungszweck soll insbesondere\u00a0 durch die Organisation und\u00a0 Durchf\u00fchrung kultureller Veranstaltungen, &hellip; <a href=\"https:\/\/akuma-for-africa.com\/?page_id=78\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Vereinssatzung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":87,"menu_order":3,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"class_list":["post-78","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/akuma-for-africa.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/78"}],"collection":[{"href":"https:\/\/akuma-for-africa.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/akuma-for-africa.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/akuma-for-africa.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/akuma-for-africa.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=78"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/akuma-for-africa.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/78\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":125,"href":"https:\/\/akuma-for-africa.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/78\/revisions\/125"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/akuma-for-africa.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/87"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/akuma-for-africa.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=78"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}